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Vorgeschichte im Gewann C 79
Die Familiengruft der Familie "von Pander" ist heute nicht mehr existent.
Aus Plänen und alten Unterlagen geht hervor, daß die Grabstätte der Familie von Pander vormals im Gewann C 79 lag. btn nix pander
Hier stand eine Familiengruft, die am Mittelweg - früher auch "Leichweg" genannt - gegenüber der Gruftenhalle zu finden war. Die Abbildung oben zeigt Skizzen aus alten Plänen, links die "Vorder-Fassade" und rechts die "Seiten-Fassade".
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In alten Friedhofsplänen findet man noch den Namen "von Pander".

Rechts ein Planausschnitt aus "Die Toten von Frankfurt" von
Oscar Ackermann aus dem Jahr 1905

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Hier lagen bis nach der Fertigstellung des neuen Mausoleums im Gewann I 424 die Mutter der Ehefrau von Dr. med. Eduard von Pander:
Elise zur Hosen, geb Siegfried - 04.06.1802 - 26.04.1873 - 71 Jahre
sowie die 16 jährige Tochter der Eheleute Dr. med. Eduard von Pander und Frau Mathilde von Pander, geb. zur Hosen
Mathilde Maria Olga von Pander - 09.05.1866 Petersburg - 17.12.1882 Frankfurt
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Die Witwe Mathilde von Pander, geb. zur Hosen ließ im Oktober 1915 durch einen Anwalt erklären, daß nach Räumung der Gruft C 79 nun keine Bestattungen mehr dort gewünscht seien. Frau von Pander wünschte vielmehr die alte Grabstätte abzugeben, das heißt zu verkaufen. Vorgespräche mit diesem Ziel seien schon 1908 beim Bau der neuen Grabkapelle mit dem da noch lebenden Ehemann Dr. med. Eduard von Pander mit der Friedhofs - Commission geführt worden. Warum diese Gespräche nicht zum Erfolg führten, wurde hier "mahnend" nachgefragt.
Quelle: Erik-Amburger-Datenbank; Ausländer im vorrevolutionären Russland
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Rechts: Bestattungsdokument vom Frebruar 1927
zur Grabstätte C 79

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Weitere Recherchen ergaben, daß auch Elisabeth Gevers, (13.11.1847-30.01.1927) hier bestattet war, deren Urne heute auch in der Grabkapelle im Gewann I 424 (Steinbehälter) aufbewahrt wird.
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Bild links:

Dr. med. Eduard von Pander hat sich, den Unterlagen nach, zu Lebzeiten intensiv um die Grabstätten gekümmert. So zeugt ein Revers (Erklärung, Verpflichtungsschein) von damals von der Übernahme der Verantwortung.

Darin steht:
Nachdem auf vorgelegte Zeichnung die Einfriedigung des Epitaphienplatzes Gew. C No. 79 nach Maßgabe dieser Zeichnung jedoch nur vergünstigungsweise und unter der Bedingung gestattet worden, diese Einfriedigung jederzeit auf Verlangen der Kirch- und Friedhofskommission wegzunehmen, auch dieselbe, so lange sie besteht, in gutem Stande zu erhalten, so verspricht der Unterzeichnete als Eigenthümer fraglichen Epitaphienplatzes für sich und seine Rechtsnachfolger hiermit, die pünktliche Einhaltung der ihm von der Kirch- und Friedhofskommission auferlegten und von ihm acceptierten Bedingungen.

Frankfurt a. M., den 20. Januar 1875
Dr. von Pander

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Weitere Informatinen über das Thema Mausoleum Pander zur Hosen im Gewann I

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