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Bild links:
Dr. med. Eduard von Pander hat sich, den Unterlagen nach, zu Lebzeiten intensiv um die Grabstätten gekümmert. So zeugt ein Revers (Erklärung, Verpflichtungsschein) von damals von der Übernahme der Verantwortung.
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Darin steht: Nachdem auf vorgelegte Zeichnung die Einfriedigung des Epitaphienplatzes Gew. C No. 79 nach Maßgabe dieser Zeichnung jedoch nur vergünstigungsweise und unter der Bedingung gestattet worden, diese Einfriedigung jederzeit auf Verlangen der Kirch- und Friedhofskommission wegzunehmen, auch dieselbe, so lange sie besteht, in gutem Stande zu erhalten, so verspricht der Unterzeichnete als Eigenthümer fraglichen Epitaphienplatzes für sich und seine Rechtsnachfolger hiermit, die pünktliche Einhaltung der ihm von der Kirch- und Friedhofskommission auferlegten und von ihm acceptierten Bedingungen.
Frankfurt a. M., den 20. Januar 1875 Dr. von Pander
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