Gruft 6 - VON MÜHLEN

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Inschrifttafel aus grauem Marmor mit halbrundem Abschluss und profiliertem Rahmen, der auf zwei Konsolen ruht. Die Begrenzung der Gruft, ein klassizistisches Gitter von 1846 mit Akroteren*), wahrscheinlich 1939 entfernt.

 

*)Das Akroterion war auch in der Renaissance, im Klassizismus und im Historismus gebräuchliches Element der Ornamentik in der Architektur. Es beschränkte sich keinesfalls auf öffentliche Gebäude oder gar Immediatbauten**), sondern war auch in der profanen Architektur gebräuchlich.

**) Das Adjektiv immediat (lat. immediatus „unmittelbar, ohne Vermittlung“) verweist auf die Zuständigkeit einer höheren Instanz.

Das Gitter zur Abgrenzung, wie hier links auf einem alten Foto zu sehen, wurde wahrscheinlich 1939 entfernt.

 

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 Bestattungen: Mühlen von, Freiherr Ferdinand (gest. 27.06.1852)
Mühlen von, Henriette (06.1??? - 16.01.1853)
 
 
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