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Gruft 29 - HOWEN |
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Bestattungen: | Reichenbach - Lessonitz Emilie (13.05.1791 - 12.02.1843) am 24.03.1896 überführt nach Mausoleum F 1 Howen von der, Baronin Dorothea geb. Mirbach - 06.06.1807 - 21.10.1855 (ab 1855 Gruft 15 bis 29.06.1954, dann Gruft 29 )*** Howen von der, Baronesse Maria Anna Juliane - 08.08.1826 - 28.03.1843 (ab 1843 Gruft 15 bis 29.06.1954, dann Gruft 29 )*** |
Anmerkung ***
August 2014 meldet sich Otto Freiherr v. Grotthuss, 61476 Kronberg i. Taunus und gibt folgende Informationen zu Korrektur /Ergänzung zu den zwei aufgeführten Personen „von der Howen“: (Quelle: Genealogisches Handbuch des Adels, Freiherrliche Häuser, A Band XI, 1979. Zusammenstellung Peter Baron v. der Howen. Seit 1919 ist der Adelstitel nunmehr Teil des Familiennamens.) |
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Anmerkung zu "Baronin Dorothea v. der Howen, 6. 6. 1807 geborene Baronesse v. Mirbach, verstorben in Paris" |
Im Juli 2019 meldete sich Herr Baron Peter von der Howen aus München per Post-Brief und bat um Korrektur der Angabe zum Ort des Versterbens von Baronin Dorothea v. der Howen (1807-1855). In einem ihm jetzt vorliegenden Dokument, einer Akte aus dem Stadtarchiv der Stadt Frankfurt am Main, ist der Sterbeort Wiesbaden genannt. Die Angabe "..verstorben in Paris" bittet Herr Baron Peter von der Howen nun zu korrigiern. Die Akte, Nachlassakte aus dem Institut für Stadtgeschichte der Stadt Frankfurt am Main aus dem Jahre 1855 mit der Akten-Nummer 3223, ist in Sütterlin-Schrift verfasst. Eine Transkription (Umschrift) wurde von Herr Baron zur Verfügung gestellt. Es gibt zwei Stellen im Text, die mit "$" gekennzeichnet sind: Das Zeichen "$" ersetzt nicht eindeutige Textstellen. |
Historisches: | ||
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Zerstörungen Im Frühjahr 1940 trat die Bildhauer- und Steinmetz-Innung zusammen, um auf das neogotische Grabmal der Gruft 29, ein Werk von Johann Nepomuk Zwerger, zu bieten. (Zeichnung links) Doch keines der Mitglieder konnte sich zum Kauf entschließen. So wurde es der Friedhofsverwaltung überlassen, das Grabmal abzuräumen und „nach Belieben zu verwenden“. Die Zerstörung des Grabmals – eines der wenigen, die Zwerger für den Frankfurter Friedhof schuf – war vier Jahre zuvor eingeleitet worden. Man erinnerte sich daran, daß die Gruft seit 1896, als der Sarg der Gräf in Emilie von Reichenbach-Lessonitz in das Mausoleum überführt wurde, leer stand. Die Friedhofskommission hatte sich jedoch gegenüber der „Gräflich von Reichenbach-Lessonitzschen Verwaltung“ verpflichtet, die Gruft weder zu verkaufen noch anderweitig zu verwenden. Eine Bedingung, die der Verwaltung auf die Dauer ein Dorn im Auge war, da sie schon seit längerem das Abräumen von Grabsteinen und den Wiederverkauf förderte. Noch bevor sie mit der Gräflichen Verwaltung Kontakt aufnahm, um das uneingeschränkte Verfügungsrecht zu erhalten – was diese auch gewährte –, war das Schicksal des Grabmals besiegelt. |
![]() Grabakte |
In Erwartung eines lukrativen Wiederverkaufs fand man die übergeordneten Gründe: „Wer eine solche Gruft erwirbt, will etwas Eigenes schaffen als Grabmal (Auch im Interesse des Künstlers) Deshalb wird vorgeschlagen, das Grabmal zu beseitigen.“ Und nach einer gemeinsamen Begehung im Juli 1938 waren etwaige Zweifel auch auf höherer Verwaltungsebene ausgeräumt: „Das an der Gruft 29 stehende Grabmal wird für nicht erhaltenswert erachtet, da es nicht als künstlerisch hochwertig anzusehen ist.“ Nach der erfolglosen Versteigerung und der Zerstörung der Bildhauerarbeit, wartete man umsonst auf einen Käufer. Die Gruft blieb leer. Die Geringschätzung historischer Grabdenkmale hat ihre Wurzeln in der Grabmalreform, die in Frankfurt um 1909 einsetzte und die „schlichte volkstümliche Friedhofskunst wiederbeleben“ sollte. Als „schlicht und volkstümlich“ mißverstand man Grabmäler des Klassizismus, die oft ebenso in Serie gefertigt worden waren wie die sich „seelenlos reihenden schwarzen Grabsteine und nüchternen, weißen Marmorkreuze, oder die herkömmlichen Engelsfigürchen der Kindergräber...“. „Die Schablonenkunst der Friedhofsindustrie“ sollte durch die „hingebende Handwerkskunst vergangener Zeiten verdrängt“ werden. Favorisiert wurden auch schmiedeeiserne Kreuze wie sie „noch heutigen Tages dem Gottesacker stiller Gebirgsdörfer zu poesieumwobener, ernster Schönheit verhelfen“. | |
![]() Grabakte |
Einfassungen aus Metall hingegen, die nur den „unwürdigen Eindruck verstärken“ und jedem „feineren Kulturempfinden widersprechen“, durften, laut Beschluß des Friedhofsamtes am 4. Juni 1909, nur ausnahmsweise montiert werden. Mit ähnlichen Argumenten trat man erneut an die Grabinhaber 1937 heran, als „Alteisen im Interesse der Allgemeinheit gesammelt“ wurde. Den Besitzern von Grabstätten mit schadhaften Einfriedungen wurde empfohlen, diese entfernen zu lassen, „da sie nicht mehr der heutigen Auffassung von einer guten und künstlerischen Grabgestaltung entspricht“. Im Jahre 1939 meldete sich die Gauleitung HessenNassau der NSDAP zu Wort: „Wenn wir heute wiederum an Ihren Opfersinn herantreten, so geschieht dies, um die Erfolge unseres Volkes weiterhin sicher zu stellen. Auch hier ist es wieder ein Opfer der Eltern, das ihren Kindern einst zugute kommen wird ... und dass bestimmt der Dahingeschiedene sich selbst in die Reihen der Opfernden eingliedern würde, wenn er noch unter uns wäre“. Eine Welle von Abräumungen folgte, da nicht nur verrostete Einfassungen eingezogen wurden, sondern auch neu errichtete. Betroffen waren auch Blumenkästen aus Zink, Kupfer und Schmiedeeisen. Zu den größten Verlusten zählt die klassizistische Sitzbank, die Schmidt von der Launitz für die Grabstätte „von St. George“ vor mehr als zwei Generationen 1864 entworfen hatte. | |
Quelle (Text gekürzt): Denkmal Topographie Stadt Frankfurt am Main - Der Frankfurter Hauptfriedhof - Seite 61 | ||
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Danke an Herrn Baron Peter von der Howen, München für die freundliche Überlassung der Kopie Nachlassakte aus dem Institut für Stadtgeschichte der Stadt Frankfurt am Main und die tatkräftige Unterstützung. |
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© Fester, 2018 |