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Grabschändungen (Vandalismus):
Grabschändung bezeichnet das mutwillige Zerstören oder Beschädigen von Gräbern
und ist in Deutschland nach dem Strafgesetzbuches als Störung der Totenruhe eine Straftat.
Das Gesetz | |
Geregelt wird die Grabschändung in § 168 des Strafgesetzbuches. (1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt. (3) Der Versuch ist strafbar. |
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