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Christliche Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
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Anstösse zum Nachdenken von der Autorin Cornelia Simon niedergeschrieben in der Zeitung der katholischen Pfarrgemeinde St. Josef, Frankfurt am Main - Bornheim Nummer 7 - Januar 2005 Wer über das Sterben nachdenkt, kommt irgendwann einmal zur Frage des "Wie". Die Angst, was mit mir geschieht, wenn ich nicht mehr über mich selbst verfügen kann, regt viele Menschen dazu an, eine Patientenverfügung zu verfassen. |
Lebensqualität statt Quantität ist die oft gehörte Forderung. Nicht alles, was medizinisch möglich ist, soll ausgeschöpft werden. Die Vorstellung, inmitten einer Apparatemedizin allein gelassen und sich nicht mehr artikulieren könnend aus dem Leben zu gehen, ist vielen Menschen zuwider. Patientenverfügungen geben die Möglichkeit, schon zu Lebzeiten darüber zu entscheiden, welche Behandlungen im Ernstfall zu tun bzw. zu lassen sind, damit das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen bis zu seinem Ende bewahrt wird. Das Formular der christlichen Patientenverfügung sollte zu den persönlichen Unterlagen gelegt werden und etwa alle zwei bis drei Jahre durch eine erneute Unterschrift bestätigt werden. "Die Umstände seines Sterbens darf ein Patient nur dann bestimmen, wenn das Grundleiden irreversibel ist und trotz medizinischer Behandlung nach ärztlicher Erkenntnis zum Tode führen wird." In der Konsequenz bedeutet dies, dass zahlreiche Patientenverfügungen das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben stehen. Menschen die letzte Phase ihres Lebens gestalten möchten. Durch den regen Austausch können langfristig Prozesse eingeleitet werden, die die Bedingungen in Krankenhäusern verbessern, die die Schmerztherapie vorantreiben und Hospize mehr ins Bewusstsein rücken lassen. Wenn das gelänge, könnten die Ängste vor Schmerzen, Einsamkeit und Würdelosigkeit im Sterben irgendwann der Vergangenheit angehören. Verfügungen würden im Idealfall überflüssig, weil dann Sterben zugelassen und begleitet wird. |
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Neuauflage der „Christlichen Patientenverfügung“
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Die Deutsche Bischofskonferenz, die Ev. Kirche i. Deutschland (EKD) u. die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) haben gemeinsam eine aktualisierte Neuauflage der Broschüre „Christliche Patientenvorsorge“ veröffentlicht. |
Das Formular und die erläuternde Handreichung sollen dabei helfen, sich mit dem Sterben und den eigenen Wünschen für den Umgang mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung zu befassen – und diese Wünsche verbindlich und wirksam festzuhalten. Dabei berücksichtigt die „Christliche Patientenvorsorge“ die theologisch-ethischen Aspekte eines christlichen Umgangs mit dem Ende des irdischen Lebens und erläutert die wichtigsten juristischen Gesichtspunkte. | ||
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DBK_6202_Patientenvorsorge.pdf
Quelle: https://www.dbk-shop.de |
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Christliche Patientenvorsorge - Hinweiskarte DBK_6202_Hinweiskarte.pdf Quelle: https://www.dbk-shop.de |
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Christliche Patientenvorsorge - Formular DBK_6202_Formular.pdf
Quelle: https://www.dbk-shop.de |
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Christliche Patientenvorsorge - Formular Vertrauensperson DBK_6202_Formular Vertrauensperson.pdf
Quelle: https://www.dbk-shop.de |
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