In § 24 der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main ist der Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz festgeschrieben: "Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird." Das bisher namenlose Mausoleum neuerer Bauart ist aber nicht das einzige, mit dem sich der Friedhof neuerdings schmückt. Am Neuen Portal, linksseitig der großen begrünten Freifläche steht seit 2011 ein auffallendes, farbenfrohes Gebäude ähnlicher Bauart. Hoffentlich wurden die im Vorhof verwendeten Platten nicht aus Kinderarbeit östlicher Staaten gewonnen.
Der Gedankenaustausch über den Standort solcher Bauwerke im alten, kulturhistorischen Teil des Hauptfriedhofs endet nicht mit dem Verlassen des Areals. Aus dem benachbarten Café zitiere ich hier dialektische Äußerungen Frankfurter Bürger mittleren Alters:
"Dene Kepp von der Verwaltung fehlts am Mitgefiel, sonst dete se so was net abnicke." Seine Frau erwidert emotional: "..die im Römer hätten das verhindern müssen!" Und vom Nebentisch mischt sich ein Gast in Trauerkleidung ein und sagt in unserem regionalen Dialekt: "Dene is doch unser Frankfort egal. Die kannste doch net mer wähle."
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