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Grabschändungen (Vandalismus) im Oktober 2007 |
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Grabschändung im Oktober 2007 bei den Kriegsgräbern Erneut großer Schaden durch Vandalismus In der Nacht vom 22. Oktober auf den 23. Oktober 2007 haben schon wieder unbekannte Täter auf dem Hauptfriedhof mit brutaler Gewalt gewütet. Der diesmal entstandene Schaden wird auf 30 Tausend Euro geschätzt. Im Bereich des Kriegsopferfeldes in Gewann I wurden ca. 100 Grabsteine umgeworfen.
Foto rechts: H.Fester Fotos unten: Dieter Georg |
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Die obrige Aufstellung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit der Beschädigungen zu dem angegebenen Zeitpunkt. |
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Das Gesetz | |
Geregelt wird die Grabschändung in § 168 des Strafgesetzbuches. (1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt. (3) Der Versuch ist strafbar. |
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© Fester, 2018 |