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Grabschändungen (Vandalismus) im April 2008
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Grabschändung am Grab von Liesel Christ

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Die Grabstätte der Volksschauspielerin Liesel Christ (16.4.1919 - 15.8.1996)

und Tochter Gisela Christ von Carben (04.10.1942 - 14.12.2015)
liegt im Gewann J 296.

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Auf dem künstlerisch gestalteten Grabstein wurde von unbekannten Tätern einer Figur der Kopf abgeschlagen.
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Die Grabstätte der Volksschauspielerin wird immer beispielhaft gepflegt. Umsomehr erschüttert eine solche unsinnige Tat des Vandalismus.

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Das Gesetz

Geregelt wird die Grabschändung in § 168 des Strafgesetzbuches.
Es heißt dort: "Störung der Totenruhe"

(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

(3) Der Versuch ist strafbar.

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