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Grabschändungen (Vandalismus) im Mai 2008
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Grabschändungen im Mai 2008 schon wieder an der selben Grabstätte im Gewann F

Gewann F 130, schräg gegenüber der Mausoleum "Reichenbach-Lessonitz" steht ein 1909 entworfenes Postament aus rotem Sandstein, das eine Urne trägt. Vier puttenartige Kindergestalten nehmen diese in ihre Mitte.

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Inschrift:
Paul Mahr
geb. 5. Dezember 1889
gest. 20. Februar 1970
Tina Mahr
geb. Knauer
geb. 18. August 1893
gest. 27. Februar 1970
btn nix 10x10 Hier einer der vier
puttenartige Kindergestalten,
bevor durch Vandalismus
im Mai Jahr 2007
zum ersten Mal das Grabmal
dem zerstörerischen Angriff
ausgesetzt wurde.
btn nix 10x10 Das Grabmal steht ganz
in der Nähe
des Mausoleum
"Reichenbach-Lessonitz", was
sich im Hintergrund
unscharf abbildet.
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Es ist eine Schande: In den ersten Maitagen 2008 wurde an dem obigen, denkmalgeschützten Grabmal der letzte Puttenkopf auch noch von Unbekannten abgeschlagen. Vermutlich zwischen dem 1. und 4. Mai 2008. Vor fast genau einem Jahr mußten schon drei der Kindergestalten ihre Köpfe lassen.
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Jetzt ist auch - wieder durch Vandalismus - die vierte Kindergestalt kopflos.
Danke an Dieter Georg für die Fotos

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Das Gesetz

Geregelt wird die Grabschändung in § 168 des Strafgesetzbuches.
Es heißt dort: "Störung der Totenruhe"

(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

(3) Der Versuch ist strafbar.

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